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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sorgfältig durch, bevor Sie Buchungen über www.rsdnt.de (im Folgenden „Website“ genannt) abschließen, da diese AGB für Ihre Buchung gelten werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, eine Kopie dieser AGB zum späteren Nachschlagen zu speichern. Wenn Sie mit diesen AGB nicht einverstanden sind, können Sie die Website nicht zur Vornahme von Buchungen nutzen.

§1 Begriffsbestimmungen

„Buchung“ bezeichnet einen Termin zu einem spezifischen Zeitpunkt / an einem spezifischen Datum mit einem bestimmten DJ und/oder Fotobox-Anbieter zur Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem gebuchten Paket bzw. dem individuellen Angebot, der über die Website gebucht wurde;

„DJ“ sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die in gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit DJ Dienstleistungen ausführen und die RESIDENT mit der Vermittlung der von ihnen auf der Website von RESIDENT angebotenen Tätigkeiten an potenzielle Privatpersonen und Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) beauftragen.

„Kunden“ oder „Veranstalter“ sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die sich über die Website von RESIDENT, auf dieser von den DJ‘s angebotenen Dienstleistungen vermitteln lassen.

„Dienste“ oder „Dienstleistungen“ sind Dienstleistungen, die von den DJ‘s und/oder Fotobox-Anbietern auf der Website von RESIDENT angeboten, von den Kunden gebucht und am vereinbarten Ort durch den DJ bzw. Fotobox-Anbieter erbracht werden. Art und Umfang der Dienstleistung richtet sich nach dem auf der Website gebuchten Paket bzw. dem jeweiligen individuellen Angebot.

„RESIDENT“ ist ein DJ Netzwerk, betrieben von der RESIDENTGbR und betreibt eine Website unter der Domain www.rsdnt.de zur Suche nach und Vermittlung von Event Dienstleistern („DJ“ oder „DJ’s“) mit Sitz in Dianastraße 33, 40223 Düsseldorf.

„Unverbindliche Angebotsanfrage“ eine unverbindliche Anfrage des Kunden an RESIDENT, um sich Angebote zusenden zu lassen. RESIDENT sucht und vermittelt zum Angebot passende DJ‘s.

„Verbindliche Buchungsanfrage“ bzw. „verbindliche Buchung“ RESIDENT bietet Kunden auf der Website die Möglichkeit DJ‘s und/oder Fotobox-Anbieter zu vergleichen, auszusuchen und sofort online zu buchen. Eine Buchung erfolgt dabei über die Website von RSDNT. 

„Fotobox-Anbieter“ sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die in gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit Fotoboxen ausleihen und die RESIDENT mit der Vermittlung der von ihnen auf der Website von RESIDENT angebotenen Fotobox an potenzielle Privatpersonen und Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) beauftragen.

Nachstehende AGB gelten für Buchungen von DJ‘s und/oder Fotoboxen über die Website von RESIDENT GbR (nachfolgend RESIDENT genannt) und deren Vertragspartnern.

§ 2 Allgemeines, Nutzung der Website, Geltung

(1) Die Website von RESIDENT bietet eine Vermittlungs-Website für DJ-Dienstleistungen und den Verleih von Fotoboxen gegenüber Kunden der Website an.

(2) Kunden haben die Möglichkeit auf der Website DJ’s zu vergleichen, zu suchen und zu buchen und/oder Fotoboxen zu leihen (verbindliche Angebotsanfrage) oder eine unverbindliche Angebotsanfrage an RESIDENT zu senden.

(3) RESIDENT stellt nach Abschluss der verbindlichen Buchung die Kontaktinformationen zur Verfügung. Der Kunde kann nach Abschluss einer Buchung über die Website innerhalb von 7 Tagen nach dem Kennenlernen des von RESIDENT vermittelten DJ’s, diesen kostenlos einmal wechseln, sofern es nicht passt und ein anderer DJ zu gleichen Konditionen und zum selben Zeitpunkt verfügbar ist. Das Kennenlernen erfolgt in der Regel online oder telefonisch. In Ausnahmefällen und nur in Abstimmung mit dem DJ kann ein Kennenlernen auch persönlich stattfinden.

(4) Die Nutzung der Website ist für Kunden vollständig kostenlos. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, um den vollen Funktionsumfang zu nutzen.

(5) Zwischen dem Kunden und RESIDENT wird durch Eingabe der Auswahlparameter (Datum, Ort, Veranstaltungstyp, z.B. Hochzeit, und Gästeanzahl, Fotobox) und nachfolgende Anzeige der Trefferliste ein Nutzungsvertrag über die Website geschlossen. Zusätzlich kann der Kunde auch eine „unverbindliche Anfrage“ stellen und erhält über RESIDENT passende Angebote und DJ’s bzw. Fotobox Pakete vermittelt (siehe § 3a). Hierbei beginnt der Nutzungsvertrag zwischen Kunde und RESIDENT mit der Absendung der Suchanfrage und endet spätestens mit Erteilung des Auftrags an den DJ bzw. Fotobox-Anbieter, soweit der Kunde die Suchanfrage nicht bereits früher zurückgezogen hat. In diesem Fall endet der Nutzungsvertrag mit Zurücknahme der Suchanfrage durch den Kunden. Der Websitenutzungsvertrag zwischen RESIDENT und dem Kunden ist zu unterscheiden von dem Vertragsverhältnis zwischen DJ und Kunde. 

(6) Die Dienstleistungen werden nicht von RESIDENT selbst, sondern von den DJ‘s bzw. dem Fotobox-Anbieter erbracht. 

(7) Die Erbringung der Dienste, die über die Website von RESIDENT gebucht werden, liegen in der Verantwortung des DJ‘s, der sie anbietet. RESIDENT fungiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und DJ bzw. Fotobox-Anbieter. Ein etwaiger Vertrag über eine gebuchte Dienstleistung kommt ausschließlich im Verhältnis zwischen Kunde und DJ bzw. Fotobox-Anbieter zustande, wenn der Kunde den DJ bzw. - Fotobox-Anbieter beauftragt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten zwischen dem DJ und dem Kunden die „DJ-AGB“ abrufbar unter auf der Website unter rsdnt.de/dj-agb. Die Beauftragung erfolgt vollständig über RESIDENT, welche den Kunden Schritt für Schritt durch den Bestellprozess führt. Vor finaler Buchung wird der Kunde durch Anklicken auf die Bestätigung und Geltung dieser AGB im Buchungsprozess ausdrücklich hingewiesen. Sollte der Kunde mit diesen AGB nicht einverstanden sein, kann keine Buchung erfolgen. 

(8) Die Nutzung setzt voraus, dass der Kunde 18 Jahre oder älter ist. 

(9) RESIDENT ist zur erfolgreichen Vermittlung nicht verpflichtet.

(10) Bei der Buchung von Dienstleistungen entstehen zwei verbindliche Rechtsverträge:

1. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und RESIDENT; welcher auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird; und

2. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen DJ bzw. Fotobox-Anbieter in Bezug auf die Erbringung oder Lieferung der Dienstleistungen, die der Kunde über RESIDENT bucht; dieser Vertrag unterliegt in bestimmten Teilen diesen AGB, einschließlich der hier aufgeführten und dem Kunden vor der Buchung mitgeteilten Stornobedingungen. Der Vertrag mit dem DJ kann darüber hinaus den Bedingungen des DJs unterliegen (DJ-AGB), abrufbar unter rsdnt.de/dj-agb, sofern der DJ keine weiteren, individuellen Bedingungen explizit mit dem Kunden abschließt. Darauf wird der Kunde im Zuge des Bestellvorgangs hingewiesen und hat die Möglichkeit die spezifischen Bedingungen des DJs einzusehen. Der DJ hat seine Bedingungen auf der Website zur Verfügung gestellt. Sollten diese einmal nicht verfügbar sein, können sie auf der Website des DJs eingesehen werden; und/oder ein Vertrag mit dem Fotobox-Anbieter auf Basis dessen AGB welche auf der Website abrufbar sind: hallofotobox.de.

§3 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag mit dem DJ bzw. dem Fotobox-Anbieter kommt zustande, wenn der Kunde diesen schriftlich (per Mail, Fax, SMS, DocuSign) gegenüber RESIDENT zusagt, aber erst dann endgültig, wenn der Kunde von RESIDENT eine Buchungsbestätigung erhalten und eine Anzahlung für eine Dienstleistung getätigt hat. Mit der Buchungsbestätigung akzeptieren beide Parteien diese AGB´s sowie die vereinbarten DJ AGB’s bzw. das individuelle Angebot oder die AGB’s des Fotobox-Anbieters. Somit kommen mindestens zwei Verträge zustande. Zum einen der Vertrag zwischen Kunde und RESIDENT auf Basis dieser AGB, sowie der Vertrag zwischen Kunde und DJ auf Basis der DJ-AGB bzw. des individuellen Angebots für den Event oder zwischen Kunde und Fotobox-Anbieter auf Basis der AGB des Fotobox-Anbieters. Die Verträge sind auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragschließenden Vertragspartner. Erhält der Kunde keine Buchungsbestätigung, hat der Kunde RESIDENT über info@rsdnt.de oder +491709083481 zu kontaktieren, um zu überprüfen, ob der Termin von dem DJ bestätigt wurde.

  1. Unverbindliche Angebotsanfrage

(1) RESIDENT bietet eine Vermittlungsplattform, über die der Kunde Angebote von Dienstleistern für Events anfragen und gegebenenfalls die Erbringung mit einem DJ bzw- einem Fotobox-Anbieters vertraglich vereinbaren kann. Die Tätigkeit von RESIDENT ist dabei ausschließlich auf die Zusammenführung von Kunden und DJ bzw. Fotobox-Anbieter gerichtet und ist im Namen des DJ bzw. Fotobox-Anbieters beauftragt die Zahlungsabwicklung durchzuführen.

(2) RESIDENT wird zu diesem Zwecke Suchanfragen von Kunden gemäß deren Suchkriterien an in Frage kommende DJ‘s bzw. - Fotobox-Anbieter weiterleiten, soweit entsprechende DJ‘s bzw. - Fotobox-Anbieter bei RESIDENT registriert sind. RESIDENT übernimmt jedoch keinerlei Garantie für das Zustandekommen einer Vermittlung.

(3) Bei den bei RESIDENT registrierten DJ‘s bzw. - Fotobox-Anbieter handelt es sich um selbständige Unternehmer. Eine Vertragsbeziehung über die Ausführung des Auftrags kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem DJ bzw. - Fotobox- Anbieter zustande. Der Inhalt des Vertrags richtet sich nach den zwischen dem Kunden und dem DJ getroffenen Vereinbarungen und dem geltenden Vertragsrecht, sofern nichts anderes zwischen DJ und Kunde vereinbart stellt der Kunde dem DJ mit Buchung über die Website eine Anfrage auf Basis der DJ-AGB (verfügbar unter rsdnt.de/dj-agb) und mit Bestätigung der Buchung nimmt der DJ diesen Vertrag mit dem Kunden auf Basis der DJ-AGB an. Gleiches gilt bei Abschluss eines Fotobox-Vertrages, welcher auf den AGB des Fotobox-Anbieters basiert. 

(4) Es ist allein Aufgabe des Kunden, zu überprüfen, ob der von Ihm ausgewählte DJ bzw. Fotobox-Anbieter die erforderlichen Qualifikationen für die Durchführung des Auftrags besitzt und ob das Angebot alle von dem Kunden gewünschten Leistungen und Qualitätsmerkmale umfasst. RESIDENT übernimmt keinerlei Garantie für die durch den DJ bzw. Fotobox-Anbieter auf dessen Profil oder in dessen Angebot gemachten Angaben.

(5) Wenn der Kunde den DJ bzw. Fotobox-Anbieter außerhalb von RESIDENT beauftragt, treffen RESIDENT keinerlei Rechte und Pflichten betreffend das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem DJ. Insbesondere übernimmt RESIDENT keinerlei Haftung für etwaige Pflichtverletzungen der Vertragsparteien. Eine Vertragsbeziehung über die Ausführung des Auftrags kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter zustande. Der Inhalt des Vertrags richtet sich nach den zwischen dem Kunden und dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter getroffenen Vereinbarungen und dem geltenden Vertragsrecht.

  1. Verbindliche Buchungsanfrage

(1) RESIDENT bietet mit der Website einen Vergleich von verschiedenen DJ’s, sowie die Vermittlung von Fotoboxen an. Dabei tritt, RESIDENT ausschließlich als Vermittler auf.

(2) Der Kunde muss anhand der Abfragemaske auf der Startseite der Website zunächst angeben, (i) an welchem Tag, (ii) wo, (iii) welche Veranstaltung (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Firmenfeier) mit (iv) welcher Gästeanzahl stattfinden soll. Das Veranstaltungsdatum muss dabei mindestens sieben Tage in der Zukunft liegen („Vorausbuchungsfrist“). Soll die Veranstaltung in einem kürzeren Zeitraum stattfinden, wird dem Kunden ein entsprechender Hinweis in der Suchmaske angezeigt. Hat der Kunde alle Daten eingegeben, ermittelt RESIDENT anhand bestimmter Kriterien, z.B. dem Preis, der Entfernung zum Veranstaltungsort oder den bisherigen Kundenbewertungen, welcher DJ am besten für die Veranstaltung geeignet ist und/oder ein Angebot für eine Fotobox. Die Auswahl der vorstehenden Parameter obliegt dem Kunden.

(3) Nachfolgend hat der Kunde dann die Möglichkeit, einen DJ bzw. Fotobox-Anbieter auszuwählen und sich über dessen Bedingungen zu informieren und am Ende durch Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ eine verbindliche Buchungsanfrage an den ausgewählten DJ und/oder Fotobox-Anbieter zu richten. Nach Absenden der verbindlichen Buchungsanfrage erhält der Kunde von RESIDENT eine Buchungsbestätigung.

(4) Der vom Kunden ausgewählte DJ bzw. Fotobox-Anbieter hat im Anschluss 48 Stunden Zeit, die Verfügbarkeit und damit die Buchungsanfrage zu bestätigen. Der DJ bzw. Fotobox-Anbieter unterliegt dabei keinerlei Weisungen von RESIDENT. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Buchungsbestätigung. Erst mit der Versendung dieser Buchungsbestätigung wird die Annahme erklärt und der Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und DJ bzw. Fotobox-Anbieter ist zustande gekommen. Sofern der Dienstleister die Anfrage nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigt, kommt kein Vertrag zwischen Dienstleister und Kunde zustande.

(5) Die Leistung von RESIDENT ist erbracht, wenn das Vermittlungsangebot des Kunden durch den DJ bzw. Fotobox-Anbieter angenommen und die Buchungsbestätigung ausgestellt, der Kontakt zum DJ bzw. Fotobox-Anbieter hergestellt, im Falle von Hochzeitsevents eine Umfrage an den Kunden übermittelt wurde. RESIDENT behält sich vor nach dem Event zu Qualitätszwecken den Kunden bzgl. eines Feedbacks zu kontaktieren.

(6) Der Kunde hat im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit, unverbindlich Zusatzwünsche zur Buchung zu äußern. Diese Zusatzwünsche werden nur dann verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn diese vom DJ bzw. Fotobox-Anbieter bestätigt werden.

(7) Die vertragliche Verpflichtung von RESIDENT beschränkt sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Vermittlung des gebuchten DJ’s bzw. Fotobox-Anbieters. Die Erbringung der gebuchten Dienstleistung selbst ist als solche nicht Bestandteil der Vertragspflichten von RESIDENT. RESIDENT schuldet keinen über die ordnungsgemäße Vermittlung hinausgehenden Erfolg. Insbesondere ist RESIDENT nicht selbst Veranstalter.

(8) Insbesondere vermittelt RESIDENT keine Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen, sondern ausschließlich selbständige, nicht abhängig beschäftigte Dienstleister. Der DJ bzw. Fotobox-Anbieter ist selbst für die Erfüllung seiner Pflichten, z.B. steuerlichen Pflichten, erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, mit einem von RESIDENT vermittelten DJ bzw. Fotobox-Anbieter keinen Arbeitsvertrag zu schließen bzw. den Dienstleistungsvertrag wie einen Arbeitsvertrag auszuführen.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass die von ihm eingegebenen bzw. übermittelten Daten der Wahrheit entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen der gemachten Angaben (z.B. Änderung der Anschrift oder Namensänderung) unverzüglich RESIDENT und dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter mitzuteilen.

(2) Sollten die vom Kunden übermittelten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird der Anbieter durch den Kunden von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.

(3) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen RESIDENT und dem Kunden geltend machen.

(4) Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung seiner Daten an RESIDENT ausgewählte DJ‘s bzw. Fotobox-Anbieter einverstanden. DJ‘s bzw. Fotobox-Anbieter können auch international tätig und im Ausland ansässig sein. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten auch an DJ‘s bzw. Fotobox-Anbieter außerhalb Deutschlands transferiert werden dürfen.

(5) Der Kunde versichert, alle Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet an einer erfolgreichen Auftragsabwicklung mit dem vermittelten DJ bzw. Fotobox-Anbieter mitzuwirken, insbesondere mit der Bereitstellung von notwendigen Informationen an den DJ bzw. Fotobox-Anbieter und der Kommunikation mit dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter. Sollten sich Fragen zur Buchung ergeben, kann und muss der Kunde direkt Kontakt mit dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter aufnehmen. Die erforderlichen Kontaktdaten findet der Kunde in seiner Buchungsbestätigung.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter die Ankunftszeit, Start der Arbeiten und Ende bzw. Abreise zu quittieren.

§ 5 Haftung

(1) RESIDENT verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung des Dienstleistungsvertrages. Für das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages zwischen Kunde und DJ bzw. Fotobox-Anbieter wird keine Haftung übernommen. Leistungsstörungen im Rechtsverhältnis DJ bzw. Fotobox-Anbieter zu Kunde sind in diesem Rechtsverhältnis abzuwickeln. 

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz im Verhältnis gegenüber RESIDENT sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RESIDENT, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RESIDENT nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn und andere Folgeschäden ausgeschlossen.

(5) RESIDENT haftet insbesondere nicht, wenn es ohne sein Verschulden zu einer Nichterreichbarkeit der Website kommt.

(6) RESIDENT haftet nicht für die Richtigkeit und Verfügbarkeit der Leistungen der DJ’s bzw. Fotobox-Anbieter, die diese anbieten.

(7) RESIDENT weist darauf hin, dass zur Erbringung von einzelnen Leistungen entsprechende Zulassungen, Qualifikationen, Genehmigungen oder ähnliches erforderlich sein können. RESIDENT übernimmt im Einzelfall keine Überprüfung des Vorliegens entsprechender Voraussetzungen zur Erbringung solcher Tätigkeiten. DJ’s bzw. Fotobox-Anbieter, die solche Tätigkeiten erbringen bzw. Kunden, die solche Tätigkeiten in Auftrag geben wollen, sind für die selbstständige Überprüfung des Vorliegens der erforderlichen Voraussetzungen zuständig.

(8) Bei über die Website beworbenen Dienstleistungen wird RESIDENT nicht Vertragspartner von Kunden, die eine solche Leistung beim DJ bzw. Fotobox-Anbieter buchen. Der Vertrag für die DJ bzw. Fotobox Dienstleistung kommt zwischen dem Kunden und dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter auf Basis der bei der Buchung von beiden Seiten bestätigten DJ-AGB bzw. Fotobox-Anbieter AGB zustande, sofern nichts anderes zwischen DJ und Kunde bzw. Fotobox-Anbieter und Kunde vereinbart wurde. Eine Haftung für das Verhalten der DJ‘s oder deren Erfüllungsgehilfen wird von Seiten RSDNT nicht übernommen.

(9) Die zuvor genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RESIDENT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§6 Angebot

(1) Exklusive Konditionen insbesondere Nachlässe in erstellten Angeboten verlieren nach 7 Tagen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

§7 Unverbindliche Reservierung

(1) Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s bzw. Fotobox-Anbieters ist nicht möglich. Mündliche oder schriftliche Zusagen per E-Mail ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ´s bzw. Fotobox-Anbieters führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Eine Buchung wird erst dann wirksam, sofern von RESIDENT eine schriftliche Buchungsbestätigung an den Kunden versandt wurde. Der Kunde ist verpflichtet die Angaben in der Buchungsbestätigung zu prüfen und Fehler umgehend an RESIDENT mitzuteilen.

 

§8 Zahlungskonditionen

(1) Die über RESIDENT vermittelten DJ’s bzw. Fotobox-Anbieter beauftragen RESIDENT mit der Zahlungsabwicklung ihrer Dienstleistungen, die über die Website gebucht wurden. Die Zahlung kann dabei per Rechnung, Überweisung, Kreditkarte oder PayPal über einen Zahlungsdienstleister (www.wix.com) erfolgen. 

(2) Mit der Buchung zahlt der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gage für das gebuchte Event. Die zweite Rate in Höhe von 70 % der Gage sind 2 Wochen nach dem Termin des gebuchten Events zahlbar. Eine frühere Zahlung berechtigt nicht zum Abzug von Skonti.

(3) Eine Zahlung der zweiten Rate in bar vor Ort kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und ist zuvor schriftlich mit RESIDENT zu vereinbaren. In diesem Fall ist der Empfang der Zahlung durch den DJ bzw. Fotobox-Anbieter zu quittiert.

(4) Die finale Rechnung erhält der Kunde in diesem Fall spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung per E-Mail oder per Post.

(5) Die Preise verstehen sich so, wie sie auf der Website zum betreffenden Zeitpunkt angegeben sind, können allerdings durch RESIDENT jederzeit angepasst werden, wobei die Website entsprechend aktualisiert wird; die Änderungen berühren jedoch nicht Buchungen, in Bezug auf die dem Kunden bereits vor dem Datum, an dem die Änderung auf der Website veröffentlicht wird, eine Buchungsbestätigung zugesandt wurde. Es ist möglich, dass trotz aller Bemühungen von RESIDENT, einige der Preise und andere Informationen, die für bestimmte Dienstleistungen angezeigt werden, falsch sind. Wenn der korrekte Preis der Dienstleistung zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden höher ist als der angegebene Preis, wird RESIDENT den Kunden um entsprechende Anweisungen bitten, bevor er die Buchung annimmt. Wenn die Buchung angenommen wurde und der Kunde eine Buchungsbestätigung erhalten hat, bevor der Preisfehler erkannt wurde, sofern der Preisfehler offensichtlich ist und von dem Kunden vernünftigerweise als Preisfehler erkannt werden konnte, bietet RESIDENT dem Kunden die Möglichkeit die Buchung zum richtigen Preis zu bestätigen; andernfalls wird die Buchung storniert. Wenn eine Buchung storniert wird, erstattet RESIDENT alle Beträge, die der Kunde bereits bezahlt hat, zurück.

(6) Der DJ bzw. Fotobox-Anbieter trägt gegebenenfalls die volle Verantwortung für die Abführung der Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Bestellung. Der Dienstleister berechnet dem Kunden keine Umsatzsteuer auf Bestellungen, da die Dienstleistungen nicht durch den Anbieter, sondern durch den Dienstleister erbracht werden. Infolgedessen kann RESIDENT dem Kunden auch keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Bezug auf dessen Buchung zukommen lassen. Der Kunde muss sich gegebenenfalls direkt mit dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter in Verbindung setzen, um eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu erhalten.

(7) Die Zahlung für alle Dienstleistungen muss in Euro per Überweisung, Kredit- oder EC-Karte oder über einen externen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna durch Inanspruchnahme der Online-Zahlungsmöglichkeit („Zahlungsmöglichkeit“) vorgenommen werden. Wenn der Kunde die Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister wie etwa PayPal gewählt hat, wird der Kunde zur Zahlung auf die Website des entsprechenden Zahlungsdienstleisters weitergeleitet und unterliegt dessen Geschäftsbedingungen, Datenschutzrichtlinie und sonstigen Nutzungsbedingungen. Die Buchung und Preise sind vor Klicken des Buchungsbuttons sorgfältig durch den Kunden zu prüfen, da dieser dafür verantwortlich ist. Die Vertraulichkeit der Benutzerkennung für die Website sowie von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitsinformationen, die der Kunde ggf. benutzt, um auf sein Konto im Rahmen der Zahlungsmöglichkeit zuzugreifen, zu schützen obliegt dem Kunden.

(8) Zahlungen, die über die Zahlungsmöglichkeit vorgenommen werden, werden von externen Zahlungsdienstleister abgewickelt. RESIDENT unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Zahlungsmöglichkeit jederzeit zur Verfügung steht und funktioniert, kann jedoch den kontinuierlichen, ununterbrochenen oder sicheren Zugang zu der entsprechenden Zahlungsmöglichkeit nicht garantieren und auch nicht gewährleisten, dass die Zahlungsmöglichkeit frei von Viren oder Fehlern ist. RESIDENT nutzt externe Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von Zahlungen, und da viele Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von RESIDENT liegen (wie etwa Verzögerungen im Bankensystem oder in Kartennetzwerken), kann RESIDENT die zur vollständigen Abwicklung der Zahlung benötigte Zeitspanne nicht vorhersagen oder garantieren. Der Zugriff auf die Zahlungsmöglichkeit kann auch gelegentlich eingeschränkt sein, um Reparaturen, Wartungsarbeiten oder die Einführung neuer Einrichtungen oder Dienste zu ermöglichen. Der Anbieter wird sich bemühen, über geplante Unterbrechungen der entsprechenden Zahlungsmöglichkeit mit angemessener Frist zu informieren, und alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um die Zahlungsmöglichkeit so bald wie möglich wiederherzustellen.

(9) Wenn der Kunde Dienstleistungen über die Zahlungsmöglichkeit bezahlt, zieht RESIDENT die Zahlung des jeweiligen DJ‘s bzw. Fotobox-Anbieter in ganzer Höhe ein. Sobald die Zahlung für die Dienstleistungen erfolgreich bei RESIDENT eingegangen ist, befreit dies den Kunden von seiner Schuld gegenüber dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter, in dessen Auftrag RESIDENT die Zahlung eingezogen hat.

§ 9 Provision des Anbieters

(1) Der DJ bzw. Fotobox-Anbieter schuldet RESIDENT für eine erfolgreiche Auftragsvermittlung eine Provision.

(2) Diese Provision ist im Buchungspreis des Kunden bereits enthalten. Der Kunde zahlt nur den bei der Buchung genannten und auf der Website dargestellten Preis. Der Hinweis zur Provision in diesen AGB dient daher lediglich zu Zwecken der Preistransparenz gegenüber dem Kunden.

§10 Stornierungen seitens des Veranstalters

(1) Im Falle einer kundenseitigen Stornierung berechnen wir folgende Gebühren:

  • Eine Stornierung bis 60 Tage vor Dienstleistungsbeginn ist kostenlos.

  • Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Dienstleistungsbeginn sind 50 % der vereinbarten Vergütung zahlbar.

  • Bei einer Stornierung von weniger als 14 Tage vor Dienstleistungsbeginn sind 100% der vereinbarten Vergütung zahlbar.

(2) Eine Verschiebung aufgrund von Covid-19 ist grundsätzlich bis 7 Tage vor Veranstaltung kostenlos möglich, sofern die Verschiebung innerhalb eines 12-Monatszeitraumes stattfindet. In diesem Fall garantiert RESIDENT jedoch nicht, dass der zuvor ausgesuchte DJ bzw. Fotobox-Anbieter auch zum verschobenen Termin zur Verfügung steht.

§11 Stornierungen seitens des DJ oder RESIDENT

(1) RESIDENT (im Namen des DJ’s bzw. Fotobox-Anbieters) oder der DJ bzw. Fotobox-Anbieter können in folgenden Fällen den Auftrag stornieren:

(2) Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich.

(3) In folgenden Fällen kann der DJ bzw. Fotobox-Anbieter oder RESIDENT im Auftrag des DJ‘s den Auftrag stornieren und der Kunde erhält bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet:

  • Wenn der Kunde, falls der Dienstleister eine Anzahlung verlangt, diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt und der Betrag mindestens einmal ohne Erfolg angemahnt worden ist;

  • Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist;

  • Wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht an einer erfolgreichen Auftragsabwicklung nicht nachkommt;

  • Der Kunde hat auf der Website von RESIDENT eine Doppelbuchung vorgenommen (d.h. mehre DJ’s und/oder Fotobox-Anbieter für die gleiche Veranstaltung als tatsächlich benötigt gebucht);

  • Der Kunde hat fehlerhafte Angaben bei der Buchung gemacht und eine nachträgliche Korrektur war nicht einvernehmlich möglich

  • Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können. Der Dienstleister muss in diesem Fall dem Kunden einen Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen vermitteln (Ersatzservice). Alternativ kann RESIDENT im Auftrag des DJ oder Kunden versuchen, dem Kunden einen Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen zu vermitteln, ohne dass darauf jedoch ein Anspruch besteht.

  • Sollte es dem Fotobox-Anbieter nicht möglich sein, seine Dienstleistung zu erbringen.
     

§12 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
 

§ 13 Newsletter

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, sich bei RESIDENT für den Empfang von Newslettern zu registrieren. Für den Empfang von Newslettern ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und der Name ausreichend. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

(2) Die Datenverarbeitung zum Zwecke des Newsletter-Versands erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO und § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG auf Grundlage der freiwillig erteilten Einwilligung des Kunden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. In jeder E-Mail, die der Kunde von RESIDENT erhält, befindet sich ein hierfür vorgesehener Link. Alternativ kann der Kunde den Widerruf auch jederzeit per E-Mail an info@rsdnt.de senden. Der Widerruf führt dazu, dass die E-Mail-Adresse aus der Versandliste gelöscht wird.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit RESIDENT unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, mit Ausnahme des von RSDNT ausgewählten DJ’s oder Fotobox-Anbieter, erfolgt nicht, soweit keine Einwilligung vorliegt oder dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.

(2) Der Kunde versichert, dass er bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten Dritter die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt, RESIDENT und den DJ bzw. Fotobox-Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

• Artikel 21 – Widerspruchsrecht

• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte wird der Betroffene gebeten, sich per E-Mail an RESIDENT oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite von RESIDENT wird hingewiesen.

§ 15 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr

(2) RESIDENT ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§16 Sonstige Bestimmungen

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen RESIDENT und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von RESIDENT in Berlin, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Bei der Buchung eines DJs bzw. einer Fotobox über die Website überträgt dieser dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das Auslegen von Flyern/ Visitenkarten ist dem DJ bzw. Fotobox-Anbieter gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich.

§ 17 Geltungsbereich der AGB und Änderungen

(1) Mit Bestätigung des Buchungsvorgangs erklärt sich der Kunde mit den geltenden AGB einverstanden.

(2) Die AGB können durch RESIDENT mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.

§18 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 02.06.2022

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